Der Kanton Bern anerkennt seine Mitverantwortung bei der Bekämpfung des Klimawandels. Deshalb will der Regierungsrat mit der Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge Anreize für umweltfreundliche Fahrzeuge schaffen. Heute werden Strassenfahrzeuge einzig nach ihrem Gewicht besteuert. Künftig soll bei Personenwagen und Lieferwagen neben dem Gewicht auch der CO2-Ausstoss berücksichtigt werden.
Geplant ist, im abgeänderten Gesetz den stufenweise abnehmenden Gewichtstarif, der schwere Fahrzeuge bislang begünstigte, zu streichen. Neu ist bei den CO2-Emissionen eines Fahrzeugs eine abgestufte progressive Besteuerung vorgesehen. Das heisst: Produziert ein Fahrzeug keine oder geringe CO2-Emissionen (z.B. Elektrofahrzeuge, Fahrzeuge mit Brennstoffzellen oder hybride Antriebe), so fällt dieser Besteuerungsanteil überhaupt nicht oder nur bescheiden ins Gewicht. Die neuen, ökologischen Bemessungskriterien sollen die Bevölkerung sensibilisieren und motivieren, sich für ein möglichst umweltgerechtes und klimaschonendes Fahrzeug zu entscheiden.
Ausgenommen von dieser neuen Regelung sind jedoch Fahrzeuge ab 3.5 Tonnen. Lastwagen, Sattelschlepper, Anhänger und landwirtschaftliche Motorfahrzeuge sind von den Änderungen nicht betroffen. Lieferwagen werden zwar künftig ebenfalls nach Gewicht und CO2-Ausstoss besteuert, jedoch zu anderen Ansätzen.
Die Revision der Stadt Bern plant somit, die Strassenverkehrssteuer um 40 Millionen Franken anzuheben. Damit würde sie leicht über dem Schweizer Mittelwert liegen. Die damit erzielten Mehreinnamen sollen schlussendlich für eine Senkung der Steuern für natürliche Personen verwendet werden können. Abgesehen davon sollen die Einnahmen der Finanzierung von Bau, Betrieb und Unterhalt der Strassen, sowie den Umweltschutzmassnahmen im Verkehrsbereich dienen. mt
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Kanton Bern
Ökologische Strassenverkehrssteuer: Künftig sollen Fahrzeuge auch nach ihrem CO2-Ausstoss bewertet werden
Künftig soll für die Abgabe auf Strassenfahrzeuge nebst dem Gewicht auch ihr CO2-Ausstoss massgebend sein. Zusätzlich will der Regierungsrat die Strassenverkehrssteuer massvoll anheben und dann Mehreinnahmen gezielt für eine Steuersenkung bei den natürlichen Personen verwenden. Die Gesetzesanpassungen werden in der Frühlingssession 2021 vom Grossen Rat beraten.
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