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Zukunft Juraregion

Vorschläge zur Stärkung des Sonderstatuts für den Berner Jura

Die Juradelegation des Regierungsrats und der Präsident der Sektion «Institutions» des Bernjurassischen Rates (BJR) haben am 12. September in La Neuveville gemeinsam Vorschläge zur Stärkung des Sonderstatuts für den Berner Jura vorgestellt.

Symbolbild: bt/a

(mt) Der Zwischenbericht zur Weiterentwicklung des «Status quo+» wurde durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet, die aus Vertretern der kantonalen Verwaltung und aus der Sektion «Institutions» des BJR zusammengesetzt ist. In einjähriger Arbeit hat das Gremium eine Reihe von Vorschlägen des BJR zur Konkretisierung des «Status quo+» geprüft, die dem Bernjurassischen Rat in verschiedenen Bereichen zusätzliche Kompetenzen gäben: in der Regionalpolitik, bei den Aussenbeziehungen sowie im Finanzbereich. Das Dokument sei in der Logik und Dynamik des heutigen Sonderstatuts entwickelt worden und umfasse Vorschläge, die nötig und realisierbar seien, betonten die Verantwortlichen.

Da verschiedene Teile des Puzzles inzwischen vorliegen, ist es in den Augen von Vizestaatsschreiber Michel Walthert, Präsident der Arbeitsgruppe, heute möglich, sich ein Bild machen, wie sich der Berner Jura mit dem «Status quo+» weiterentwickeln wird. Für Walter von Kaenel, der die Sektion «Institutions» des BJR präsidiert, ist der «Status quo+» gleichzeitig Realität und Versprechen. Dies, weil man sich nicht nur dafür einsetze, das heutige Sonderstatutsgesetz den Bedürfnisse der des Berner Juras anzupassen, sondern auch, weil man daran sei, gemeinsam neue Kompetenzen zu entwickeln.

Der Regierungsrat hat den an ihn adressierten Zwischenbericht kürzlich zur Kenntnis genommen. Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe soll Ende 2014 vorliegen.

Zweisprachigkeit stärken
Der Regierungsrat des Kantons Bern ist überzeugt, dass es – wie im Zwischenbericht vorgeschlagen – wichtig ist, die Kultur der Zweisprachigkeit im Kanton weiterzuentwickeln. Er ist deshalb bereit, alle Wege, die zu einem stärkeren innerkantonalen Zusammenhalt führen und eine bessere Integration der sprachlichen Minderheit ermöglichen, zu prüfen. Regierungsrat Bernhard Pulver wünscht sich denn auch eine stärkere Sensibilität der kantonalen Verwaltung in der Form eines «réflexe francophone», wie das in der Erziehungsdirektion bereits der Fall ist. Er ist überzeugt, dass das heutige Zusammenleben der beiden Sprachgruppen im Kanton Bern sowie die Pflege der Zweisprachigkeit nicht nur im Interesse des Berner Juras und des Kantons Bern, sondern im Interesse der gesamten Schweiz ist.

Kontinuität wählen
Die Berner Regierung hat im Weiteren die Botschaft zur «Abstimmung über die politische Zukunft des Berner Juras» vom 24. November 2013 präsentiert. Philippe Perrenoud, Präsident der Juradelegation des Regierungsrats, betonte, Ziel der Abstimmungsbroschüre sei es, den Stimmberechtigten im Berner Jura jene Informationen zu vermitteln, die sich brauchen, um mit dem Urnengang eine Wahl zu treffen: Entweder erhält der Regierungsrat den Auftrag, mit der Regierung des Kantons Jura ein Konkordat auszuhandeln als Grundlage für einen Verfassungsrat und die Schaffung eines neuen französischsprachigen Kantons, oder der Regierungsrat wird beauftragt, die Weiterentwicklung des heutigen Sonderstatuts für den Berner Jura voranzutreiben. Der Regierungsrat könne aber mit Blick auf die Bedeutung des Urnengangs nicht neutral bleiben, da er die Einheit und den Zusammenhalt innerhalb des Kantons Bern erhalten wolle, betonte Philippe Perrenoud. Der Regierungsrat des Kantons Bern empfiehlt den Stimmberechtigten des Berner Juras darum auch, in diesem demokratischen Prozess den Weg der Kontinuität zu wählen.

Guten Verlauf der Abstimmung sicherstellen
Wie Anfang Sommer bereits angetönt, will die Regierung mit besonderen Massnahmen sicherstellen, dass die Abstimmung und das Auszählen der Stimmen ohne Probleme durchgeführt werden können. Für Regierungspräsident Christoph Neuhaus muss das gesamte Abstimmungsprozedere «ohne die geringsten Zweifel an der Rechtmässigkeit ablaufen, so dass das Resultat von allen Seiten akzeptiert wird, um Rekurse auszuschliessen».

Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, dass die Gemeinden mit dem Auszählen zuzuwarten haben, bis die Abstimmungslokale am Sonntagmittag schliessen. Eine Ausnahme gibt es für die elf Gemeinden mit mehr als 1000 Stimmberechtigten; dort dürfen die brieflich eingereichten Stimmkuverts am Sonntag, 24. November ab 8 Uhr morgens geöffnet werden. Nach dem Auszählen sind die Gemeinden verpflichtet, das Stimmmaterial noch am Sonntag beim Regierungsstatthalteramt in Courtelary zu deponieren. Zudem werden Abstimmungsbeobachter des Bundes den geordneten Ablauf des Urnengangs überwachen.

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