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Kanton Bern

Zertifikats- bzw. Testpflicht für Mitarbeitende in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und der Spitex

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die kantonale Covid-Verordnung angepasst. Neu gilt eine Zertifikats- bzw. Testpflicht für alle Mitarbeitenden in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Spitex-Organisationen.

Symbolbild: Keystone

Mitarbeitende, die über kein gültiges Zertifikat verfügen, müssen sich regelmässig testen lassen. Die Arbeitgeber stellen ein kostenloses repetitives Testen zur Verfügung, heisst es in der Medienmitteilung. Die Institutionen sollen die Betriebstests beim Kanton anmelden; die Kosten übernimmt der Bund. Die Änderung tritt am 16. Dezember 2021 in Kraft und ist wie die anderen kantonalen Massnahmen bis zum 24. Januar 2022 befristet. mt
 

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