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Pensionskassen

Zweimal Nein – und dann?

Von der SP bis zur SVP sind sich alle einig: Ein doppeltes Nein zu den Pensionskassenvorlagen vom 18. Mai ist keine Lösung. SVP-Grossrat Andreas Blank sieht das anders.

SVP-Grossrat Andreas Blank glaubt nicht, dass die Aussichten nach einem doppelten Pensionskassen-Nein so düster wären. Bild: Urs Baumann

von Fabian Schäfer

Der Tenor ist übermächtig. Alle Parteien, die Regierung, die Wirtschaftsund Personalverbände raten davon ab, am 18. Mai die beiden Vorlagen zu den kantonalen Pensionskassen (Hauptvorlage und Eventualantrag) abzulehnen. Bei einem doppelten Nein würde weiterhin der Status quo gelten, der Kanton müsste für die sanierungsbedürftigen Kassen eine neue Lösung suchen.

Einer der wenigen namhaften Grossräte, die für ein doppeltes Nein einstehen, ist Andreas Blank von der SVP, der das Dossier für seine Partei seit Jahren betreut. Nachdem die SVP aber die Ja-Parole zum Eventualantrag beschlossen hat, hält er sich im Abstimmungskampf zurück, tritt keinem Komitee bei, schreibt keine Leserbriefe und ist auch sonst nicht aktiv. «Das hat auch damit zu tun, dass es mir langsam verleidet ist, wegen dieses Geschäfts dauernd angefeindet zu werden.»

Was tut die Aufsicht?

Auf Anfrage legt Blank aber dar, warum er zweimal Nein sagt. Er ist überzeugt, dass eine neue Vorlage möglich ist, die den Steuerzahler weniger kostet und dem Personal mehr abverlangt, aber immer noch tragbar ist. Er sieht zwei Möglichkeiten: • Variante 1: Blank hält es für möglich, dass die zuständige Aufsichtsbehörde dem Kanton doch noch erlaubt, das System der sogenannten Teilkapitalisierung zu wählen, falls er rasch eine neue Vorlage beschliesst. Das tönt technisch, ist aber entscheidend: Das würde bedeuten, dass der Kanton wider Erwarten auch nach einem doppelten Nein noch viel Zeit hätte, um die Kassen zu sanieren. Die Regierung könnte theoretisch die aktuelle Vorlage anpassen und neu in den Grossen Rat bringen – «aber so, dass die Steuerzahler einen kleineren Beitrag leisten müssen». Der Kanton hätte wieder 20 Jahre Zeit, um einen Deckungsgrad von 100 Prozent anzustreben. Grundsätzlich gilt: Je länger der Zeitraum ist, umso eher kann der Beitrag der Steuerzahler reduziert werden, ohne dass die Belastung für die Angestellten untragbar wird. Allerdings ist umstritten, ob die Teilkapitalisierung noch möglich wäre. Die Vorgaben dazu im Bundesgesetz sind neu und werden unterschiedlich ausgelegt. Blank sagt, im Gespräch mit Vertretern der Aufsicht habe es Signale gegeben, dass diese Variante vorstellbar wäre. «Wenn der Kanton Bern das wirklich will und vorwärtsmacht, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Aufsicht sich ihm in den Weg stellt.» • Variante 2: Wenn Variante 1 nicht funktioniert, gilt die Vollkapitalisierung. Das wird meist so interpretiert, dass der Kanton für die Sanierung nur bis zu 10 Jahren Zeit hat. Doch auch hier gibt es laut Blank Zeichen, dass die Aufsicht den Kantonen mehr Zeit gäbe, allenfalls bis zu 14 Jahren; der Finanzdirektor des Kantons Solothurn sprach kürzlich von bis zu 12 Jahren.

In dieser Variante erwartet Blank, dass die Pensionskassen von sich aus Sanierungen starten: dass einerseits die BPK für das Staatspersonal das Rentenalter von 63 auf 65 erhöht und andererseits beide Kassen einen weiter gehenden Leistungsabbau beschliessen. «Dann fällt auch die Sanierung leichter.» Nach einem doppelten Nein gälte weiterhin das Leistungsprimat mit den im voraus definierten Renten; Blank schwebt deshalb vor, dass die Kassen diesen garantierten Rentensatz spürbar senken. «In dem Fall wäre ich auch bereit, darüber zu reden, dass der Kanton wieder einen Teil der Unterdeckung mit einer Schuldanerkennung tilgt und eine gewisse Übergangsfinanzierung zum Primatwechsel bezahlt.»

Die Schuldanerkennung müsse aber klar unter den jetzt geplanten 1,1 oder 0,7 Milliarden Franken liegen. Blank befürchtet nämlich, dass die Steuerzahler sonst am Ende einen grösseren Anteil zahlen als erwartet: Die Schuldanerkennung wird Ende 2014 festgelegt und danach vom Kanton über 40 Jahre abgestottert. Die Summe bleibt so oder so unverändert, auch dann, wenn die Kassen dank guter Renditen viel schneller aus der Unterdeckung herauskommen und das Personal die zusätzlichen Lohnabzüge weniger lang einzahlen muss als geplant.

 

 

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