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Der «Aarepark Lyss» wird neugestaltet

Der Grosse Gemeinderat Lyss (GGR) hat an seiner Sitzung vom 5. November diverse Beschlüsse gefasst.

Symbolbild: bt/a
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Budget 2019 / Finanzplan und Investitionsprogramm 2018 – 2023
Der GGR beschliesst das Budget 2019 mit einem Defizit von 14‘440 Franken anzunehmen. Die Gemeindesteuer auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital) beträgt das 1,65-fache des kantonalen Einheitsansatzes und bleibt so unverändert. Die Liegenschaftssteuer beträgt 1,0 Promille des amtlichen Wertes und bleibt so ebenfallt unverändert. Das Globalbudget wird mit den vorgelegten Indikatoren und Standards genehmigt. Der Finanzplan 2018 bis 2023 wird genehmigt und der GGR nimmt Kenntnis vom Investitionsprogramm, heisst es in der Medienmitteilung.


Reglement über Gebühren und Entgelte
Der GGR genehmigt die Totalrevision des Gebührenreglements mit Inkraftsetzung 1. Januar 2019.


Allzweckplatz «Aarepark Lyss»
Der GGR beschliesst die Neugestaltung «Aarepark Lyss» und spricht dafür einen Verpflichtungskredit von 1‘869‘000 Franken. Der GR wird ermächtigt, notwendige und zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, sofern sie den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der GR kann diese Kompetenz an die zuständige Abteilung delegieren, heisst es weiter.


Fahrzeug- und Materialbeschaffungskonzept
Der GGR genehmigt für die Umsetzung des Fahrzeug- und Materialbeschaffungskonzepts «Biber» einen Rahmenkredit von 850‘000 Franken.
Mit der Umsetzung wird der GR beauftragt und ermächtigt, notwendige und zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, sofern sie den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern.


Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung
Der GGR der Sitzgemeinde Lyss unterstützt 4 Praktikumsstellen in der KJFS und stimmt der Erhöhung des Pro-Kopf-Beitrages von fünf Franken auf sieben Franken zu. Gleichzeitig wird der GR beauftragt, mit den Anschlussgemeinden neue Leistungsverträge per 01.01.2019 abzuschliessen, heisst es in der Pressemitteilung.


Personalverordnung
Der GR genehmigt die Anpassungen des Anhangs 1 + 4 der Personalverordnung und setzt diese per 01.11.2018 in Kraft, heisst es weiter. mt

Stichwörter: Lyss, GGR, Grosser Rat, Beschlüsse

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