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Hochwasser

Die Schifffahrt auf dem Bielersee ist ab Freitag wieder erlaubt

Dank dem weiter sinkenden Pegel des Bielersees ist die Schifffahrt auf dem Bielersee ab Freitag, 30. Juli 2021 für alle Nutzerinnen und Nutzer wieder gestattet. Weiterhin gesperrt bleibt der Nidau-Büren Kanal.

Symbolbild: Keystone

Der Bielersee ist ab Freitag für die Schifffahrt wieder freigegeben. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist aufgehoben. Die Verbotszone vor dem Nidau-Büren Kanal gilt weiterhin. Diese Verbotszone erstreckt sich 100 m rechts und links vom Nidau-Büren Kanal (ab dem Nidauer Strandbad in Richtung Ipsach) sowie 100 m vom Ufer in den See für sämtliche unmotorisierten Boote.

Nidau-Büren Kanal resp. Aare unterhalb des Bielersees und Alte Zihl
Der Nidau-Büren Kanal resp. die Aare unterhalb des Bielersees bleiben weiterhin auf Grund der hohen Fliessgeschwindigkeit und dem Schwemmholz gesperrt. Das Baden und die Schifffahrt sind verboten.

Die Alte Zihl ist ab Freitag wieder offen. Der Teil ab Brücke «Römerstrasse» bis zur Hängebrücke «Unter Kanalweg» (Eingang Nidau-Büren Kanal) darf nur mit einem motorisierten Boot befahren werden. Damit soll verhindert werden, dass Schwimmer, Stand up Paddler oder sonstige unmotorisierte Boote in den Kanal gelangen. An den Brücken wird entsprechend signalisiert.

Zihlkanal bis zur Einmündung Neuenburgersee
Der Zihlkanal ist ab Freitag für alle Nutzer freigegeben. Für die Schifffahrt gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10 km/h. mt

 

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