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Grenchen

Frau wehrt sich gegen Covid-19-Vorwurf

Die junge Frau, 
der vorgeworfen wird, trotz Covid-19 in Grenchen im Ausgang gewesen zu sein, weist jede Schuld von sich.

Symbolbild: Keystone

Eine 21-jährige Frau soll am Samstag, 27. Juni, trotz Corona-Erkrankung und angeordneter Isolation erst eine private Freiluftparty auf der Terrasse des Grenchner Parktheaters und dann den Joker Club am Marktplatz besucht haben. Insgesamt 280 Personen wurden daraufhin in Quarantäne geschickt (das BT berichtete).

 

«Vernichtend»

Gegen diese Schuldzuweisung setzt sich die Frau jetzt zur Wehr. Über ihren Anwalt hat sie den Medien gestern eine Darstellung der Ereignisse zukommen lassen, die der bisherigen Berichterstattung widerspricht – eine Berichterstattung, die wie auch Reaktionen gegenüber seiner Mandantin «vernichtend» gewesen sei, so der Anwalt. Dass der Kanton Strafanzeige gegen sie eingereicht habe, habe sie aus den Medien erfahren.

Die Frau macht geltend, dass sie am Dienstag, 16. Juni, erste Symptome wahrgenommen habe, die auf eine Ansteckung mit Covid-19 hingedeutet hätten – die sie aber erst für eine Angina gehalten habe. Als sie sich am Montag, 22. Juni, habe testen lassen, sei das Resultat jedoch «Covid-19 positiv» gewesen. Als Zeitpunkt der ersten Symptome habe die Arztpraxis das Auftreten der Halsschmerzen am Sonntag, 21. Juni angegeben. Das kantonale Gesundheitsamt habe daraufhin eine zehntägige Quarantäne bis Mittwoch, 1. Juli, angeordnet.

 

«Keine Ansteckungsgefahr»

Am Mittwoch, 24. Juni habe die Frau ein Telefongespräch mit einer Mitarbeiterin des Contact Tracing Teams (CTT) des Gesundheitsamts geführt. Sie habe ihr mitgeteilt, dass sie keine Symptome mehr habe und sie darauf hingewiesen, dass die ersten Symptome am 16. Juni aufgetreten seien. Die Mitarbeiterin habe geantwortet, dass laut dem Bundesamt für Gesundheit die Quarantänefrist zehn Tage nach Auftreten der ersten Symptome ablaufe, in diesem Fall also am Freitag, 26. Juni.

«Meine Mandantin durfte deshalb annehmen, dass von ihr am Samstag, 27. Juni, keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht (und tatsächlich auch nicht mehr ausging), ansonsten sie das Haus nicht verlassen hätte.» Die Frau und ihre Familie würden den Vorwurf, die Ansteckung von zahlreichen Personen bewusst in Kauf genommen zu haben, klar zurückweisen. «Sie hatten sich auf die Auskunft der dafür kompetenten Person des Gesundheitsamts verlassen.»

 

Untersuchung angeordnet

Laut dem Anwalt hat die zuständige Departementsvorsteherin, Regierungsrätin Susanne Schaffner (SP), auf seine Intervention hin umgehend eine Untersuchung eingeleitet.

Andrea Affolter, Medienbeauftragte des Solothurner Regierungsrates, bestätigte am Abend, dass der Vorwurf der Frau, vom CTT «eine falsche Auskunft» erhalten zu haben, «departementsintern überprüft» werde. Weitere Auskünfte seien derzeit nicht möglich, da es sich sowohl bei der Strafanzeige als auch bei der Überprüfung um laufende Verfahren handle. bk

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