Sie sind hier

Schweizerische Drehteileindustrie (SDI)

Gesamtarbeitsvertrag neu mit Mindestlöhnen

Im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der schweizerischen Drehteileindustrie gelten ab dem 1. Januar 2014 verbindliche Mindestlöhne. Darauf haben sich der Unternehmerverband Swiss Precision und die Gewerkschaft Unia geeinigt. Gleichzeitig wird der GAV bis Ende 2016 verlängert.

(mt) Dem GAV unterstehen 14 Unternehmen der Präzisionstechnik im Kanton Solothurn und in der Region Biel-Seeland. Im Vertrag werden auf der Basis der 40 Stunden-Woche und des 13. Monatslohnes neu Mindestlöhne für vier Arbeitnehmerkategorien festgelegt:

- Mitarbeitende mit Fachhoch- oder Technikschulabschluss (HF/TS) und einem Jahr Berufserfahrung in der Décolletages bei einer der Ausbildung entsprechenden Funktion: 5’200 Franken

- Polymechaniker mit schweizerischem oder gleichwertigem Fähigkeitszeugnis:
> im 1. Jahr nach der Lehrabschlussprüfung: 4’100 Franken
> nach 4 Jahren Berufserfahrung: 4’360 Franken

- Mitarbeitende nach drei Jahren Berufserfahrung, die in der Lage sind, Maschinen zu bedienen und Aufträge selbstständig auszuführen: 4’000 Franken

- Mitarbeitende in der Nachbearbeitung mit einfachen, repetitiven Tätigkeiten:
> per 1.1.2014: 3’300 Franken
> per 1.1.2015: 3’400 Franken
> per 1.1.2016: 3’500 Franken

Geregelt wurde neu auch die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien und den Firmen im Falle einer kurzfristigen und unvorhergesehenen Verschlechterung der konjunkturellen Lage.

Nachrichten zu Seeland »