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Lengnau

Gräberaufhebung auf dem Friedhof Lengnau

Zwei Grabreihen auf dem Lengnauer Friedhof werden im Januar nach Ablauf der Ruhezeit aufgehoben.

Symbolbild: bt/a
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Gemäss dem Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen beträgt die Ruhezeit für Urnen- und Erdbestattungsgräber auf dem Friedhof Lengnau mindestens 25 Jahre. Die Gräber werden nach Ablauf dieser Frist aufgehoben. Die Kommission für Gemeindepolizei und öffentliche Sicherheit Lengnau wird deshalb im Januar 2017 folgende Gräber aufheben lassen:

Erdbestattungsfeld VII, Gräber Nr. 344 – 374 (2 Grabreihen)

Die entsprechenden Gräber sind während den Jahren 1986 (der Zeitpunkt der ersten Bestattung) bis Juni 1991 errichtet worden. Sie sind seit April 2016 mit einem entsprechenden Hinweisschild gekennzeichnet. Die detaillierte Liste der aufzuhebenden Gräber können Sie im Anhang des Artikels herunterladen. 

Für die Räumung der Gräber (Entfernung der Grabmäler und des Grabschmucks) durch die Angehörigen wird eine Frist bis am 15. Januar 2017 gewährt. Nach Ablauf dieser Frist wird über nicht geräumte Gräber verfügt. mt

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