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Erlach

Kampf gegen Handyantenne scheint aussichtslos

Dutzende Anwohner wollten eine geplante Handyantenne in ihrem Wohnquartier in Erlach verhindern. Doch nun wurde ihre Beschwerde vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Dem 18 Meter hohen Antennenmast steht damit fast nichts mehr im Weg.

Die mobile Antenne am Seestrandweg 35 gilt nur als Provisorium. Die Swisscom will sie in der Nähe durch eine fixe Antenne ersetzen. Bild: Adrian Streun/a

von Carmen Stalder


Die Gegner der neuen Handyantenne in Erlach müssen eine erneute Niederlage einstecken. Ihre Beschwerde ist vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden. Insgesamt 46 Einsprecherinnen und Einsprecher wollten mit einer Beschwerde verhindern, dass am Seestrandweg 41, mitten in ihrem Wohngebiet, eine 18 Meter hohe Antenne gebaut wird. Doch das Verwaltungsgericht hat der Swisscom AG grünes Licht für ihr Vorhaben gegeben.

«Wir sind enttäuscht», sagt die Erlacherin Petra Frommert, eine der Beschwerdeführerinnen. Ob die Antennen-Gegner den Entscheid des Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht weiterziehen werden, will sie noch nicht sagen.


Antenne ist ein Bedürfnis

Einen ähnlichen Fall gab es in Erlach bereits im Jahr 2004, als der damalige Mobilfunkanbieter Orange eine 25 Meter hohe Handyantenne bauen wollte – dies ebenfalls am Seestrandweg. Ein Gutachter kam damals zum Schluss, dass auch eine um zehn Meter kürzere Antenne für die Versorgung von Erlach genügen würde. Die 25 Meter hohe Anlage wurde schliesslich nicht bewilligt. «Wir nahmen an, dass die Einschätzung von damals auch heute noch gültig ist», sagt Frommert. Doch habe wohl seit 2004 die Wichtigkeit von Handyantennen zugenommen.

Diese Notwendigkeit sieht auch Gemeindepräsident Hans Rudolf Stüdeli: «Die Antenne entspricht einem Bedürfnis der Mehrheit unserer Bewohner.» Er habe den Entscheid des Verwaltungsgerichts deshalb positiv aufgenommen. «Nun wäre ich überrascht, wenn die Beschwerdeführer den Fall weiterziehen würden», sagt Stüdeli.


Schützenswertes Ortsbild

Aufgrund der aktuellen Beschwerde erstellte die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ein Gutachten. Sie kam darin zum Schluss, dass der geplante Standort grundsätzlich geeignet ist. «Die ENHK hat die Beeinträchtigung des Ortsbildes durch die Antenne dieses Mal geringer eingeschätzt als im Jahr 2004», bedauert Frommert. Unumstritten ist mittlerweile, dass das Vorhaben zonenkonform ist und die Grenzwerte zum Schutz vor Strahlung eingehalten werden.

Woran sich die Beschwerdeführer allerdings stören, ist der Eingriff in das Ortsbild. Denn: Die Antenne wird mit ihrer Höhe von Weitem zu sehen sein. «Auch die Aussicht auf den See und die St. Petersinsel ist dadurch betroffen», so Frommert. Erlach habe ein «einmalig schönes Ortsbild», das es zu bewahren gelte.

Das Stedtli ist denn auch im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung verzeichnet. Das bedeutet, dass Erlach bestmöglich vor Eingriffen geschützt werden soll, und dass der Erhaltung der Kleinstadt Rechnung getragen werden soll. Um diesem Anspruch nachzukommen, hält die ENHK fest, dass für die Antenne eine «dunkle, matte Farbgebung zu wählen» sei – damit sie sich weniger von der Landschaft abhebt.

Das sei überhaupt kein schlagkräftiges Argument, entgegnet Frommert. Die Anwohner hätten wenigstens auf eine Reduktion von drei Metern gehofft. Doch auch diese wurde abgelehnt – wegen befürchteter Leistungseinbussen.


Langjähriger Kampf

Der Streit um die Erlacher Handyantenne dauert seit Jahren an (das BT berichtete). Im Oktober 2011 musste der vormalige Standort der Handyantenne nach 13 Jahren aufgegeben werden. Denn die ENHK hatte befunden, dass sie an jener Stelle das Ortsbild störe. Mit einer mobilen Antenne auf einem Container-Provisorium am Seestrandweg 35 ermöglichte die Swisscom ihren Kunden ab Sommer 2012 wieder guten Empfang. Die Bewilligung dafür ist zwar unbefristet – weil es juristisch keine provisorischen Antennenbewilligungen gibt –, doch ist diese Anlage lediglich als Zwischenlösung gedacht.

Im August 2013 erhielt die Swisscom vom Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg die Baubewilligung für den Seestrandweg 41 als neuen Standort. Gegen diesen Entscheid legten 56 Anwohner bei der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) gemeinsam Beschwerde ein. Kritisiert wurde unter anderem, dass das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigt werde. Zudem wurde bezweifelt, dass die Anlage die geltenden Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung einhalte.

Die BVE hiess die Beschwerde insofern gut, als der Entscheid des Regierungsstatthalteramtes um zwei Punkte ergänzt wurde: Für die Antenne sei «eine dunkle, matte Farbe zu wählen». Und es müssten zusätzliche «Orte mit empfindlicher Nutzung» «in die Abnahmemessung einbezogen werden». Als solche Orte gelten etwa Kinderspielplätze. Ansonsten wies die BVE die Beschwerde ab.

Im August haben die Beschwerdeführer den Fall ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Die Gegner machten geltend, dass die provisorische Antenne ihren Zweck erfülle, obwohl sie weniger hoch sei. Wenn die Swisscom 18 Meter wolle, müsse es ihr um mehr als die Deckung der Grundbedürfnisse gehen, sagten die Anwohner.

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