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Justiz

Langjähriger Häftling verspielt Freilassung

Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland hat gestern einen Wiederholungstäter verurteilt. Dieser war nach seiner Flucht aus dem Gefängnis mehrmals straffällig geworden. Dabei wäre er in drei Monaten entlassen worden.

Der Wiederholungstäter nutzte das Arbeitsexternat und flüchtete aus der Strafanstalt Witzwil. Er befand sich anschliessend mehr als zwei Monate auf der Flucht und beging dabei etliche Straftaten - um zu Überleben, wie er sagt. Peter Samuel Jaggi/a
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Tobias Tscherrig

In Handschellen und flankiert von zwei Polizisten betritt Samuel Gunter* den Gerichtssaal. Der Mitvierziger wirkt ruhig und entspannt, streckt die Arme aus und lässt sich die Fesseln abnehmen. Dann setzt er sich auf seinen Platz und harrt der Dinge, die kommen werden.

Gunter kennt den Prozessablauf. Kein Wunder. Er und sein dickes Vorstrafenregister sind dem Gericht bestens bekannt. «Ich war beeindruckt von der Vielfalt und der Menge der Übertretungen», wird die zuständige Staatsanwältin Céline Schenk später in ihrem Plädoyer sagen. So erstaunt es auch nicht, dass Gunter von den letzten zehn Jahren nur gerade drei in Freiheit verbracht hat. Zuletzt sass er in der Strafanstalt Witzwil.

Zweifache Flucht aus Witzwil

Er sei ein vorbildlicher Häftling gewesen, betont sein Verteidiger Sascha Schürch. Das hielt Gunter aber nicht davon ab, sein Arbeitsexternat zu nutzen und sich vorzeitig in die Freiheit abzusetzen. Dabei hätte er zum Zeitpunkt seiner Flucht nur noch drei Monate absitzen müssen, danach wäre er entlassen worden.

Anfang Dezember 2015 kehrt Gunter nach der Arbeit nicht in die Strafanstalt Witzwil zurück. Kurze Zeit später wird er bei einer Personenkontrolle angehalten und zurück ins Gefängnis gebracht. Er hatte einen Diebstahl begangen. Am nächsten Abend dasselbe Spiel: Gunter erscheint nach der Arbeit nicht mehr im Gefängnis, für rund zwei Monate bleibt er unauffindbar. Mitte Februar wird er schliesslich verhaftet. «Es war eine Kurzschlussreaktion», sagt Gunter vor Gericht. «Im Externat war ich nur am Arbeiten, am Schluss wurde mir mein gesamter Verdient genommen, mir blieben nur 20 Franken.»

Mehrmals zeichnet der Anwalt von Gunter das Bild eines Häftlings, der von seiner Freiheit überfordert ist und damit nichts anfangen kann. Das Bild der missglückten Resozialisierung.

21-seitige Anklageschrift

Auf der Flucht wird der Häftling erneut straffällig, «um überleben zu können», wie er dem Gericht mitteilt. Die entsprechende Anklageschrift ist dick, sie umfasst 21 Seiten. Ihm werden 17 gewerbsmässig begangene Diebstähle, neunfacher betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, zehnfache Sachbeschädigung zwecks Begehung eines Diebstahls und vierfacher Hausfriedensbruch zur Last gelegt.

Diese Übertretungen sollen im Zeitraum von nur rund zwei Monaten stattgefunden haben. Delikte wie diese stehen bereits mehrfach in seinem Vorstrafenregister. Abgesehen davon ist das Leben von Gunter vor allem eine Geschichte mit traurigen Höhepunkten.

Drei verschieden Gutachten

Mit 17 ist er von Zuhause weggelaufen, dann folgten Aufenthalte im Jugendheim und in Arbeitserziehungsanstalten. Immer wieder beging er auch «Frustdiebstähle». Während den Jahren werden drei psychiatrische Gutachten erstellt. 2003 wird ihm ein leichtes Aspergersyndrom attestiert. 2012 kommt ein anderer Gutachter zum Schluss, Gunter leide an einer dissoziativen Persönlichkeit, er sei aber zurechnungsfähig. Der letzte Gutachter stellt dann nur noch fest, dass Gunter völlig gesund ist.

«Das ist leider so», bestätigt Gunter seine unrühmliche Vergangenheit, bevor sich das Gericht mit seinen aktuellen Gesetzesübertretungen befasst.

Tatort Garderobe

Was die Straftaten auf seiner Flucht angeht, ist Gunter zum grossen Teil geständig. Er kooperiert mit den Behörden und anerkennt seine Schuld. Die Vorgehensweise des Delinquenten war dabei immer gleich. Er betrat die Garderoben von Hallenbädern, Turnhallen, einer Curlinghalle und von anderen Sportanlagen, brach die abgeschlossenen Schränke auf und entwendete Bargeld und Bankkarten.

Manchmal fand er in den Geldbeuteln auch die Passwörter der Bankkonten, dann hob er Bargeld ab, kaufte sich Zugbillette und reiste durch die halbe Schweiz. «Es war Winter und kalt», sagt Gunter vor Gericht. «Oft bin ich mit dem Zug ziellos durch das Land gefahren.» Dabei blieb es aber nicht. Gunter reiste mehrmals umher und raubte auch Garderoben in anderen Kantonen aus.

Am Schluss beläuft sich die effektive Deliktsumme auf 27 000 Franken.

«Ich war es nicht immer»

Von den 17 Diebstählen und den damit einhergehenden Sachbeschädigungen bestreitet Gunter insgesamt sieben Fälle. «Ich bin es nicht immer gewesen», sagt er. «Manchmal besuchte ich die Schwimmbäder auch, um mich zu waschen.»

Jetzt geht ein Ruck durch Gunter. Hatte er zuvor noch stoisch und gelassen gewirkt, gestikuliert er nun, unterstreicht seine Worte. Manchmal gräbt er seine Fingernägel in die Haut, drückt zu. Die Hände zittern. All das ist zwecklos. Die drei anwesenden Richter glauben ihm nicht. Immerhin hielt sich Gunter bei jedem der sieben Diebstähle zur Tatzeit am jeweiligen Tatort auf. Das sind zu viele Zufälle.

Dreieinhalb Stunden nachdem das Beweisverfahren abgeschlossen wurde, spricht Richter Gross das Urteil. Gunter wird in 16 Fällen des gewerbsmässigen Diebstahls schuldig gesprochen, nur bei einem Diebstahl befinden in die Richter als unschuldig. Insgesamt neunmal ist er des gewerbsmässigen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage schuldig. Auch bei den zehn Sachbeschädigungen und dem vierfachen Hausfriedensbruch lautet das Verdikt der Richter auf schuldig.

Dafür muss Gunter eine Freiheitsstrafe von 27 Monaten absitzen, wobei ihm die Untersuchungshaft angerechnet wird. Die Staatsanwaltschaft hatte mit 40 Monaten deutlich mehr gefordert. 
*Name geändert

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