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Kommentar

Nicht frei von Schuld

Kevin Huguenin hat sich nicht strafbar gemacht. Frei von Schuld ist der Aarberger Jungbestatter deshalb aber nicht.

Lino Schaeren

Lino Schaeren

Nur weil sich jemand gesetzeskonform verhalten hat, heisst das nicht, dass er deshalb auch ethisch richtig handelt. Es sind vor allem unternehmerische Fehler, die Huguenin begangen hat. Er hat es als Geschäftsleiter in einer äusserst sensiblen Branche verpasst, dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeitenden in der Beratung Trauernder gewisse Mindeststandards einhalten. Und er hat bei der Auseinandersetzung mit Angehörigen, die sich sodann unverhofft mit hohen Kosten konfrontiert sahen, das Fingerspitzengefühl vermissen lassen: Wer nicht zahlen konnte oder wollte, wurde sogleich
betrieben, statt gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Schliesslich lag ja ein unterzeichneter Vertrag vor.

Auch wenn strafrechtlich nicht relevant, ist das Verhalten Ausdruck der unternehmerischen Unerfahrenheit Huguenins. Verwunderlich ist das kaum, hat sich der Bestatter doch bereits mit
15 Jahren ohne jeglichen kaufmännischen Hintergrund selbstständig gemacht. Seine Unerfahrenheit in Kombination mit der als Jungbestatter erlangten nationalen Bekanntheit ist ihm nun medial brutal um die Ohren geflogen. Auch wenn er rechtlich aus dem Schneider ist: Der 22-Jährige tut gut daran, aus den gemachten Fehlern zu lernen.

Stichwörter: Kommentar, Justiz, Bestatter

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