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TCS-Camping

«Rechtlich chancenlos»

Auch die dritte Motion für den Verbleib des Campingplatzes Gampelen am Ufer des Neuenburgersees lehnt die Regierung ab. In der Herbstsession befindet der Grosse Rat darüber.

Die geplante Verlegung des Campings vom Seeufer zum Landstreifen beim «Tannenhof» (rechts) wird vom Grossen Rat bekämpft. Aimé Ehi/a
Beat Kuhn
 
Die knapp 20000 Unterschriften der Interessengemeinschaft Camping Gampelen Neuenburgersee (IG CGN) hatten es nicht verhindern können: Im August 2018 schloss der Kanton Bern mit dem Touring Club Schweiz (TCS) und den involvierten Umweltverbänden einen Kompromiss. Dieser sieht vor, dass der TCS seinen Campingplatz im Naturschutzgebiet Fanel noch bis Ende 2024 betreiben darf. Dann soll Schluss sein und das Areal renaturiert werden. Immerhin soll die touristische Anlage nicht völlig verschwinden, sondern einige hundert Meter weg vom Ufer neben dem Heim «Tannenhof» einen neuen Standort finden.
 
Zwei Erfolge für Amstutz
Mit diesem Kompromiss können sich aber nicht nur jene fast 20000 Campingfreunde nicht abfinden, die damals die Petition der IG CGM unterschrieben hatten, sondern auch viele Mitglieder des Grossen Rates. So ist eine Motion, die verlangte, dass der TCS-Campingplatz über das Jahr 2024 hinaus an seinem angestammten Ort bleibt, in der Frühlingssession 2020 mit 79 Ja von bürgerlicher Seite gegen 61 Nein von Links-Grün bei 1 Enthaltung angenommen worden – entgegen dem Ablehnungsantrag des mehrheitlich bürgerlichen Regierungsrates. Lanciert hatte jene Motion SVP-Grossrätin Madeleine Amstutz aus Sigriswil im Berner Oberland. Für dessen Bevölkerung ist der TCS-Campingplatz nämlich eine beliebte Feriendestination.
 
Beflügelt durch diesen Erfolg, reichte Amstutz unmittelbar nach diesem «wichtigen Zeichen» für den Verbleib an diesem Standort, wie sie befand, eine zweite Motion gegen den beschlossenen Kompromiss ein. Und siehe da, in der Wintersession 2020 wurde auch dieser Vorstoss angenommen, mit 72 Ja- zu 57 Nein-Stimmen bei 8 Enthaltungen. Den TCS-Camping Gampelen Neuenburgersee – so der offizielle Name – bezeichnete sie dabei als Campingplatz Fanel, um ihn vom geplanten neuen Standort neben dem «Tannenhof» zu unterscheiden, der ebenfalls auf dem Territorium der Gemeinde Gampelen liegt. 
 
Umzonung verlangt
Und kaum war auch diese zweite Motion überwiesen, folgte gleich noch eine dritte – die neben der Unterschrift von Amstutz nun auch noch jene von Peter Gerber (Die Mitte) aus Schüpfen und Jakob Etter (Die Mitte) aus Treiten aufwies – der mittlerweile aus dem Kantonsparlament zurückgetreten ist. Die drei verlangten, dass das bestehende TCS-Areal erstens in eine Zone für öffentliche Nutzung – hier konkret eine Campingplatzzone – umgez0nt wird, zweitens «die umweltrechtliche Zulässigkeit des heutigen Campingplatzes» beurteilt sowie drittens der vorgesehene Ersatzstandort in eine Öko-Fläche umgewandelt und dem Naturschutzgebiet Fanel zugeteilt wird. Denn, so die Begründung, der Platz am heutigen Standort sei sehr beliebt: «Sowohl die Gemeinde als auch die Region, aber vor allem aber auch die Touristen wollen den Platz am heutigen Standort unbedingt behalten.»
 
Legalisieren nicht möglich
In der nun vorliegenden Antwort wiederholt der Regierungsrat noch einmal, was er schon zu den zwei bisherigen Vorstössen festgehalten hat, nämlich, «dass es keine rechtlichen Möglichkeiten gibt, den Campingplatz am heutigen Standort zu legalisieren». Denn das betreffende Land – das Eigentum des Kantons sei – befinde sich in einer kantonalen Schutzzone, die von mehreren Bundes-Schutzgebieten überlagert werde. 2017 habe das Verwaltungsgericht die Beschwerde von Naturschutzorganisationen gegen die Verlängerung der Verträge für den Campingplatz im Fanel gutgeheissen und dabei klargemacht, dass der Kanton die Vereinbarkeit des Campingplatzes mit den Bestimmungen der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung prüfen müsse.
 
Bei diesen Abklärungen sei man zum Schluss gekommen, dass die Verlängerung besagter Verträge «rechtlich chancenlos» sei, heisst es in der Antwort. «Es bleibt nur die Aufhebung des TCS-Campingplatzes», so der Regierungsrat, der darum auch diese dritte Motion ablehnt. Damit erübrige sich dann die Schaffung einer Öko-Fläche zur Ergänzung des Naturschutzgebietes Fanel als Ersatz für eine Campingzone, wie auch verlangt wurde.
 
Nur eine Richtlinienmotion
In seiner Antwort betont der Regierungsrat noch einmal, dass es sich hier – wie in den beiden vorherigen Fällen – um eine Motion «im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates» handle. Entsprechend habe diese lediglich die Wirkung einer sogenannten Richtlinienmotion. Bei einer solchen habe er «einen relativ grossen Spielraum», und die Entscheidverantwortung bleibe bei ihm. 
Selbst wenn die Motion in der Herbstsession, in der sie in den Grossen Rat kommen wird, eine Mehrheit findet, dürften die Auswirkungen des Abstimmungsergebnisses also minim sein.
 
Stichwörter: TCS-Camping, Gampelen

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