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Seeland

Sind die "Blindgänger" selber schuld?

Es sind zwei Ereignisse, die mich in letzter Zeit beschäftigten. Ein einmaliges, positives, schönes und eines, das mich regelmässig nervt.

von Hanspeter Brunner

Es sind zwei Ereignisse, die mich in letzter Zeit beschäftigten. Ein einmaliges, positives, schönes und eines, das mich regelmässig nervt.
Wegen der aktuellen Situation können wir Senioren zurzeit unser Turnprogramm nicht in der Halle absolvieren. So treffen wir uns am Montagnachmittag beim Sekundarschulhaus, um uns draussen an der frischen Luft zu bewegen. Die meisten fahren mit dem Velo hin und stellen dieses jeweils auf einem freien Veloständerplatz ab. Letzten Montag kamen drei Schülerinnen auf uns zu und machten uns ganz freundlich darauf aufmerksam, dass die nummerierten Veloplätze für Schüler reserviert seien. Sie baten uns, die Velos in Zukunft hinten bei den Mopeds hinzustellen. Dort habe es noch freie, nicht reservierte Plätze. Was uns gefreut oder mehr noch erstaunt hat, war das freundlich-forsche Auftreten. Mit wenigen, klaren Wörtern machten sie uns auf eine Regelung aufmerksam.
Wieder einmal mehr, dass mich die Jugend positiv beeindruckte. Viel weniger Freude habe ich am alljährlich wiederkehrenden Ärgernis.
Ich liebe ich die verschiedenen Jahreszeiten, schätze die Abwechslung, mal warm, mal kalt, dann hell oder diffuses Licht. Nicht nur Sonnenschein, auch Schatten, Regen; sogar die herbstlichen Nebelschwaden finde ich faszinierend.

Was mich jedoch während der dunkleren Jahreszeit alljährlich beschäftigt, sind die «Blindgänger». Die grauschwarzen Velofahrer, die, auch wenn die Sonne hinter dem Jura bereits verschwunden ist, ohne Licht und Leuchtweste auf den Strassen herumkurven. Oder diejenigen, die morgens schlaftrunken vergessen, sich sichtbar zu machen. Wie jener, den ich kürzlich morgens um 6 Uhr fast gerammt hätte, weil er mir «blind» entgegenkam.
Ich frage mich, warum die vornehmlich jungen Leute so wenig an ihrem Leben hängen. Zwar werden sie bereits im Kindergartenalter mit Leuchtwesten ausgerüstet, tragen diese mit Stolz. Irgendwann in der vorpubertären Zeit wird es dann cool, die «blöden» Dinger zu Hause zu lassen. Es wird zu einer Mutprobe, möglichst unbemerkt durch den Morgen- oder Abendverkehr zu radeln. Sind gar der Gesetzgeber oder die Juristen, die unsere Gesetze schreiben, Schuld an diesem Umstand? Im Artikel 216 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge lesen wir: «Fahrräder müssen, wenn eine Beleuchtung nach Artikel 30 Absatz 1 VRV erforderlich ist, mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Diese Lichter müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein. Sie können fest angebracht oder abnehmbar sein. Die Lichter an Fahrrädern dürfen nicht blenden.»

Die Sekundarschülerinnen haben uns freundlich, aber klar gesagt, was wir tun müssen. Wir werden unsere Velos in Zukunft hinten bei den Töfflis hinstellen. Wie sieht es jedoch bei den Gesetzestexten aus? Müssten diese nicht auch für alle Bürger verständlicher geschrieben sein? «Velos müssen im Verkehr allzeit vorne weisses, hinten rotes, gut sichtbares, ruhendes Licht haben.»

Info: Hanspeter Brunner ist Vorstandsmitglied des Aarberger Vereins Aarsenior, engagiert sich unter anderem bei Gastro Bern sowie in der Seniorenriege Aarberg.

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