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Gampelen

Sondergesetz soll Campingplatz retten

Grossratsmitglieder haben eine weitere Motion eingereicht, um den Camping im Schutzgebiet Fanel vor dem Rückbau zu retten. Dieses Mal fordern sie ein spezielles Gesetz zum Erhalt der Anlage.

Noch bis Ende 2024 ist der Campingplatz am Neuenburgersee gemäss Vereinbarung von Kanton, TCS und Naturschutzorganisationen gesichert. Matthias Käser/a

Beat Kuhn

Bereits drei Motionen für das Belassen des TCS-Campings Gampelen im Gebiet Fanel habe der Grosse Rat nun schon an die Kantonsregierung überwiesen, heisst es in einer vierten Motion mit dieser Stossrichtung. Sie ist von Patrick Freudiger (SVP, Langenthal), Carlos Reinhard (FDP, Thun), Peter Gerber (Die Mitte, Schüpfen), Jakob Schwarz (EDU, Adelboden), Madeleine Amstutz (SVP, Sigriswil), Sandra Hess (FDP, Nidau) und Peter Bohnenblust (FDP, Biel) unterzeichnet – von denen erst Amstutz und Gerber schon diesbezüglich aktiv waren.

Politischen Willen endlich umsetzen
«Trotz dieser eindeutigen politischen Signale weigert sich der Regierungsrat, die nötigen politischen und rechtlichen Schritte zum Erhalt des bestehenden Campingplatzes in die Wege zu leiten», monieren die sieben. «Das ist umso unverständlicher, als die im Verwaltungsgerichtsurteil vom Dezember 2017 verlangte Prüfung der Umweltverträglichkeit soweit ersichtlich nicht oder jedenfalls nicht fundiert erfolgt ist.»

Gemeint ist das Urteil, aufgrund dessen sich der Kanton, der TCS und die involvierten Naturschutzorganisationen darauf geeinigt hatten, dass der Campingplatz noch bis Ende 2024 bestehen bleiben dürfe, dann aber aufgehoben werden müsse. Dies, weil das Fanel über die Jahre zu einem der meistgeschützten Naturschutzgebiete der Schweiz geworden ist. Als Ersatzstandort bietet der Kanton ein Feld auf der anderen Seite des Waldes an, das mehrere hundert Meter vom See entfernt ist.

Der Campingplatz mit Bootshafen bestehe seit Jahrzehnten und habe die Schutzwürdigkeit des Standorts bislang nicht beeinträchtigt, führen die Motionärinnen und Motionäre ins Feld. Zudem sei er für den Kanton Bern ein volkswirtschaftlich wichtiger Faktor, weil er ihm jedes Jahr rund 250 000 Franken bringe. Ein Camping im Inland sei zudem eine nachhaltige Alternative zum Campieren im Ausland mit langen Fahrstrecken.

Mit dem jetzigen Vorstoss solle sichergestellt werden, dass die Regierung den politischen Willen endlich umsetzt, wird in dem Vorstoss klargemacht. «Der Weg dazu ist die Schaffung eines entsprechenden Gesetzes.» Erlasse, die auf einen spezifischen Fall zugeschnitten sind, seien im Kanton nach konstanter Praxis zulässig, wird geltend gemacht. Konkret verlangen die Grossratsmitglieder, dass der Regierungsrat eine sogenannte Kantonale Überbauungsordnung (KUeO) ausarbeitet, welche die bestehende Nutzung der Fläche als Campingplatz inklusive Bootshafen gewährleistet und dauerhaft sichert.

Gegen Gesetz für Einzelvorhaben
Letzte Woche ist nun die Antwort auf die Motion publiziert worden. Darin hält der Regierungsrat zunächst fest, er habe mehrmals und ausführlich dargelegt, dass eine Weiterführung des Campingplatzes rechtlich nicht möglich sei, weil eidgenössische und kantonale Schutzvorschriften dies nicht zulassen würden. Der mit dem TCS und den Naturschutzorganisationen vertraglich vereinbarte Rückbau befinde sich bereits in Umsetzung.

Dann wird klargemacht: «Eine Sondergesetzgebung kommt aus Sicht des Regierungsrats nicht in Frage.» Er lehne es ab, ein Einzelfallgesetz auszuarbeiten, dessen einziger Zweck es sei, den Campingplatz zu erhalten, schreibt er. Es sei nicht zulässig, für ein Einzelvorhaben mit einem Spezialgesetz die Bestimmungen im Baugesetz und im kantonalen Richtplan auszuhebeln, weil dies zu einer nicht begründbaren Ungleichbehandlung führen würde. Darum lehne er die Motion ab. Die Regierung ist allerdings bereit, ein Gutachten in Auftrag zu geben, das – Zitat – «ergebnisoffen» alle rechtlichen Möglichkeiten nochmals vertieft analysieren und allfällige Handlungsspielräume ausloten soll. «Wenn das Gutachten zum Schluss kommen sollte, dass es trotz zahlreicher Schutzvorschriften einen planerischen Spielraum gibt, könnte im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben und Verfahren eine Nutzungsplanung erlassen werden.»

Was der Grosse Rat zu alledem meint, wird sich schon bald zeigen: Das Geschäft ist für die Wintersession traktandiert, die heute beginnt.

 

INFOBOX:

Das Fanel ist eine Folge der Juragewässerkorrektion
Das Fanel, in dem der Camping liegt, ist eines der acht Naturschutzgebiete, in welche die Uferlandschaft Grande Cariçaie am Südostufer des Neuenburgersees unterteilt ist, das grösste Feuchtgebiet der Schweiz. Die Grande Cariçaie inklusive Fanel aber ist ein Produkt der ersten Juragewässerkorrektion, die 1868 bis 1891 realisiert wurde. Dadurch, dass damals der Seespiegel des Neuenburgersees um rund drei Meter abgesenkt wurde, zog sich das Südostufer des Sees nämlich um mehrere hundert Meter zurück, sodass der Seegrund der ehemaligen Flachwasserzone nun über dem Seespiegel lag. Das auf diese Weise neugebildete Feuchtgebiet bot den Tieren und Pflanzen, die im Grossen Moos nach der Trockenlegung keine Lebensgrundlage mehr hatten, ein Rückzugsgebiet mit ähnlichen Umweltbedingungen. Schon bald hatten sich Ökosysteme etabliert. Heute leben in der Grande Cariçaie um die 800 Pflanzenarten und vermutlich über 10000 Tierarten, Das entspricht etwa einem Viertel der Flora und Fauna in der Schweiz. bk
 

Stichwörter: TCS-Camping, Fanel, Motion

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