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Bielersee

Stromflüsse in den Bootshäfen überprüft

Die Elektroinstallationen in den Häfen müssen alle fünf Jahre kontrolliert werden. Nach dem 
Unfall mit zwei Toten in La Neuveville haben einige Seegemeinden aber eine Sonderprüfung veranlasst.

Elektroinstallationen in der Bieler Hafenanlage (Symbolbild). Hannah Frei/a


Beat Kuhn

Der Defekt eines Stromkabels in der Hafenanlage von La Neuveville hatte am 15. Mai fatale Folgen: Stromschläge führten zum Tod einer 53-jährigen Holländerin sowie einer 24-jährigen Frau aus dem Städtchen; auch deren Hund starb. Alle drei Körper wurden im Wasser vorgefunden. Die Einheimische und ihr Hund waren schon vor Ort tot, die Niederländerin verstarb kurze Zeit später im Spital.

 

Appell an Bootsplatzbenützer
Der Gemeinderat von Täuffelen-Gerolfingen hat «wegen den tragischen Vorkommnissen in La Neuveville eine ausserordentliche Kontrolle der elektronischen Installationen im Hafen angeordnet», wie er per Gemeinde-Newsletter publik gemacht hat. Die Abnahme habe ergeben, dass diese sicher seien.

Im selben Newsletter mahnte die Behörde zudem: «Um die Sicherheit im Bootshafen aufrechtzuerhalten, appellieren wir an alle Bootsplatzbenützer, die Strom beziehen, dafür zu sorgen, dass ihre Verlängerungskabel in einem einwandfreien Zustand sind.»

Auch Erlach mit seinem verhältnismässig grossen Bootshafen hat reagiert. «Der tragische Unfall in La Neuveville hat uns sehr betroffen gemacht, und wir haben die Situation überprüft», sagt Gemeindeschreiber Christof Berner. Bei dieser Gelegenheit seien «kleinere Mängel durch den Elektriker behoben worden».

Darüber hinaus werde man die Bootsplatzmieter im nächsten Rundschreiben über die Sicherheitsanforderungen im Bereich der elektrischen Anlagen informieren. Dieses werde jeweils im Januar verschickt. Der letzte Sicherheitsnachweis stammt gemäss Berner aus dem Jahr 2015 und muss 2020 erneuert werden. Bei Bootsanlegestellen müssen Elektroinstallationen alle fünf Jahre kontrolliert werden (siehe Infobox).

 

ESB überprüft Kontrollturnus
In Biel sind die Verhältnisse komplex: Der Kleinbootshafen und der Hafen Vingelz gehören der Stadt, werden aber durch deren Tochtergesellschaft CTS betrieben, die auch für Kongresshaus, Volkshaus, Strandbad und Tissot Arena zuständig ist. Sie hat die letzte Fünf-Jahres-Kontrolle im Jahr 2015 durchführen lassen. Beim BSG-Hafen ist die Stadt ebenfalls Grundeigentümerin, die Elektroinstallationen der Anlegestellen sind jedoch im Besitz der BSG. Hier ist die letzte Fünf-Jahres-Kontrolle 2013 erfolgt.

Bei beiden Betreibergesellschaften sind laut Karin Christen von der Abteilung Infrastruktur, Tiefbau der Stadt Biel keine Sonderprüfungen vorgesehen. Anders ist es beim Energie Service Biel (ESB), der ebenfalls Anlagen im Bereich des Hafens unterhält. Er nimmt Kontrollen der öffentlichen Beleuchtung und Anlagen gemäss Christen «periodisch und auch situativ» vor, «zum Beispiel bei Meldungen von Defekten oder Vandalismus». Doch: «Aus Anlass des Vorfalls in La Neuveville überprüft der ESB seinen Kontrollturnus nun.»

 

Erst seit 2016 in Betrieb
Die Gemeinde Hagneck hat seit der Erneuerung des Flusskraftwerks im Hagneckkanal keinen eigenen Hafen mehr. Bei der neuen Kraftwerksanlage, die 2016 fertiggestellt worden ist, existiert jedoch eine Boottransportanlage. Diese kann – ähnlich einer Schleuse – für den Transport der passierenden Boote vom Oberwasser zum Unterwasser und umgekehrt benutzt werden.

«Die Transportanlage und deren Elektroinstallationen entsprechen den neusten Normen, und die erforderlichen Sicherheitschecks wurden bei der Inbetriebnahme durchgeführt», versichert Gilles Seuret von der Medienstelle der BKW, die das Kraftwerk betreibt. «Durch unser Betriebspersonal werden zudem periodisch Kontrollen aller Anlagen durchgeführt.»

 

Nur Solarlampen im Hafen
Die Gemeinde Gals verfügt zwar über einen Hafen. Laut Gemeindeschreiber Martin Schneider hat es dort aber keine Elektroinstallationen. Auch im Kleinbootshafen der Gemeinde Vinelz befinden sich «abgesehen von den Solarlampen für die Hafeneinfahrt» keine elektrischen Anlagen, wie Gemeindeschreiber Stephan Spycher festhält.

Die Gemeinde Mörigen bietet ebenfalls keine Stromversorgung für die Bootsplatzbesitzer an. Es sei einzig 2015 «eine Energieversorgungsstation im Bereich Gästeplatz installiert worden», sagt Gemeindeschreiber Frank Herren. Und diese sei – wie es bei einer Neuinstallation zu geschehen habe – geprüft und abgenommen worden. «Ein Vergleich mit der Installation, die diesen Frühling zum tragischen Vorfall in La Neuveville geführt hat, erübrigt sich also im Hafen der Gemeinde Mörigen.»

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«Ermittlungen nach wie vor im Gang»
Dass Stromstösse beim Unfall vom 15. Mai die Haupttodesursache waren, stand noch gleichentags fest: Das Geländer und ein Teil des Wassers im Hafen standen unter Strom. «Die Ermittlungen zu den genauen Umständen sind aber nach wie vor im Gang», so Christoph Gnägi, Mediensprecher bei der Kantonspolizei Bern.

«Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland führt diesbezüglich ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung.» Man habe zurzeit nichts Neues mitzuteilen. Wann die Ermittlungen abgeschlossen seien, wisse er nicht, so Gnägi. «Bei deren Abschluss werden wir aber wieder aktiv kommunizieren.» bk

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Regelmässige Kontrollen sind Pflicht

  • Elektrische Installationen in Häfen sind alle fünf Jahre durch einen unabhängigen Elektrokontrolleur zu prüfen. Wenn alles in Ordnung ist, wird ein Sicherheitsnachweis erteilt.
  • Installationen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, instandgehalten und kontrolliert werden. Sie dürfen bei bestimmungsgemässem und möglichst auch bei voraussehbarem unsachgemässem Gebrauch sowie in voraussehbaren Störungsfällen weder Personen noch Sachen gefährden. bk

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