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Grenchen

Windpark-Gegner geben nicht auf

Birdlife Schweiz zieht seine Beschwerde gegen den geplanten Windpark auf dem Grenchenberg vor das Bundesgericht.

Symbolbild: Keystone

Der Vogelschutzverband Birdlife gibt nicht auf. Nachdem das Solothurnische Verwaltungsgericht im September seine Beschwerde gegen den geplanten Windpark auf dem Grenchenberg vollumfänglich abgewiesen hat, zieht der Verband weiter vor Bundesgericht. Christa Glauser, die stellvertretende Geschäftsführerin, sagt, Birdlife Schweiz sei nach wie vor der Meinung, dass die Prüfung der Umweltanliegen im Vergleich zu anderen Aspekten zu kurz gekommen sei. Zum Beispiel seien durch das Windparkprojekt auf dem Grenchenberg «ein Dutzend bedrohte Fledermausarten und etwa sechs Vogelarten gefährdet, die auf der Roten Liste sind», sagt sie.

Das Bundesgericht habe gerade im Fall des Windparks auf dem freiburgischen Schwyberg doch «deutliche Akzente gesetzt», indem es in verschiedenen Bereichen klare Vorgaben gemacht habe, sagt Glauser. Der Schwyberg lasse sich mit dem Projekt auf dem Grenchenberg insofern vergleichen, weil das Bundesgericht in seinem Entscheid verfügte, dass der Landschaft-, Biotop und der Artenschutz stärker in die Planung miteinbezogen werden müsse. Den Vergleich mit Schwyberg hatte auch das Verwaltungsgericht gemacht. Es hielt aber fest, dass die Ausgangslage beim Grenchenberg eine andere sei: Im Kanton Freiburg sei die Richtplanänderung vom Bund noch gar nicht genehmigt gewesen, demgegenüber können sich die solothurnischen Festlegungen auf die Genehmigung des Bundes aus dem Jahr 2011 stützen. bjg/lsg

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