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Datenschutz

Umgang mit vernetzten Grossdatenbanken wirft Fragen auf

Der Umgang mit vernetzten Grossdatenbanken stellt den Datenschutz vor neue Herausforderungen. In ihrem Jahresbericht 2013 macht die kantonale Aufsichtsstelle auf die Gefahren aufmerksam, die sich aus der Vernetzung unterschiedlicher Datenquellen ergeben können.

Symbolbild: Keystone

Weiter beschäftigte die Verwendung von Cloud-basierten Programmen auch durch Schulen die Aufsichtsstelle.

Immer mehr Datenbanken von Bund, Kanton und Gemeinden werden untereinander vernetzt und so zu Grossdatenbanken ausgebaut. Ziel ist es, den Behörden und der Verwaltung die Arbeit zu erleichtern. Den Datenschutz stellen diese Grossdatenbanken vor neue Probleme. Ein Beispiel ist die Datenbank GERES, in der die Einwohnerkontrolldaten aller Gemeinden des Kantons Bern zusammengeführt sind. Unter anderem wird hier auch die Religionszugehörigkeit erfasst. Allerdings dürfen die Gemeinden nur die Religionszugehörigkeit der Angehörigen der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften in der Datenbank eintragen.   
 
200‘000 Personen widerrechtlich erfasst
Eine Kontrolle der in der Datenbank erfassten Religionszugehörigkeiten zeigte jedoch, dass mehr als 200‘000 Personen unzulässigerweise erfasst wurden. Sie gehörten entweder gar keiner oder einer vom Staat nicht anerkannten Religionsgemeinschaft an. Die kantonale Aufsichtsstelle forderte die Datenschutzaufsichtsstellen der Gemeinden auf, für Abhilfe zu sorgen und allen Personen, die keiner der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften angehören, einen einheitlichen Code zuzuordnen.
 
Videoüberwachung weiterhin ein Thema
Weiterhin ein Thema für den Datenschutz war die Videoüberwachung. Diesmal ging es um die Überwachung von Eingängen eines öffentlichen Spitals. Da damit immer auch Patientinnen und Patienten erfasst werden, unterstehen diese Aufnahmen dem ärztlichen Berufsgeheimnis. Im konkreten Fall - etwa nach einem Diebstahl - darf die Kantonspolizei die Aufzeichnungen daher nur auswerten, wenn die Ärzteschaft und das Pflegepersonal generell von ihrer Schweigepflicht befreit werden. Generelle Befreiungen sind aber nicht zulässig. Damit wird die Aufzeichnung ungeeignet und das Polizeikommando verweigerte die Zustimmung. In den Gefängnissen wird das Personal auf Anregung der Aufsichtsstelle mit einem Merkblatt auf den datenschutzkonformen Umgang mit Videoüberwachungsanlagen aufmerksam gemacht.
 
Cloud-basierte Programme
Aus Sicht des Datenschutzes sind Computerprogramme, die die Daten in einer Cloud im Internet speichern, problematisch. Nicht zuletzt haben sich Schulen für solche Programme interessiert. Da sich die Daten im Ausland befinden, ist einmal sicher zu stellen, dass das anwendbare Datenschutzrecht dem schweizerischen Standard genügt. Im Streitfall müssen sodann schweizerische Gerichte zuständig sein. Nur dank der Zusammenarbeit mit der Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, privatim, konnte inzwischen mit einem internationalen Grossanbieter für den Bildungsbereich eine datenschutzkonforme Cloud-Lösung gefunden werden. Die nötigen rechtlichen Abklärungen waren erheblich: Das entsprechende Vertragswerk füllt einen Ordner und ist teilweise auf Englisch abgefasst. mt

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