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Obergericht

«Das ist ein gutes Urteil»

Das Obergericht bestätigt das Urteil des Regionalgerichts in Biel gegen zwei mazedonische Geldeintreiber. Es bleibt bei Haftstrafen von drei und vier Jahren.

Obergericht. Bild: Keystone

von Brigitte Jeckelmann

Am Ende der Verhandlung am Obergericht in Bern wollten die Angeschuldigten nichts mehr sagen. Nach dem Plädoyer von Christof Scheurer, dem stellvertretenden Generalstaatsanwalt, zogen es die beiden Geldeintreiber aus Mazedonien vor, zu Schweigen, statt die Gelegenheit für ein letztes Wort zu ergreifen.

Gestern hat die Oberinstanz ihr Urteil gegen die beiden Männer gefällt: Das Regionalgericht in Biel habe Mirko Dravec* und Arben Imeri* zu Recht zu Haftstrafen von vier und drei Jahren verurteilt, befand das Obergericht. «Das war ein gutes Urteil», sagte der vorsitzende Oberrichter Samuel Schmid. Das Obergericht bestätigt die Schuldsprüche der Erstinstanz vom letzten Jahr vollumfänglich. Davon kamen einige zusammen: Mirko Dravec muss sich auf seinem Strafregister versuchte Nötigung, Gefährdung des Lebens, einfache Körperverletzung sowie Widerhandlung gegen das Waffengesetz eintragen lassen.


Weder Einsicht noch Reue
Für Arben Imeri bestätigt das Obergericht die Schuldsprüche wegen versuchter Nötigung und Widerhandlung gegen das Ausländergesetz. Diese Taten verübte er innerhalb der laufenden Probezeit für früher begangene Delikte. So habe er seine «offensichtliche Unbelehrbarkeit eindrücklich belegt», bescheinigte ihm die Erstinstanz wie auch das Obergericht eine ungünstige Prognose für die Zukunft. Deshalb komme eine bedingte Haftstrafe nicht infrage. Auch Dravec hat sich nicht sonderlich um Reue und Einsicht bemüht. Obwohl er sich beim Opfer schriftlich entschuldigt hatte, erweckte er bei den Richtern den Eindruck, «dass er die Tat nicht in erster Linie ihrer selbst wegen, sondern aufgrund der Konsequenzen, die er nun zu tragen hat, bereut», heisst es in der Urteilsbegründung. Beide mussten nach der Verhandlung wieder zurück in Haft.

Dravec und Imeri waren an Vorfällen beteiligt, die sich im Frühling vor zwei Jahren in Grenchen und Pieterlen abgespielt haben. Beide Male wollten die Angeschuldigten Geldschulden bei ihren Opfern eintreiben. Dravec und zwei weitere Mittäter entführten einen Coiffeur aus Pieterlen im Auto in den Wald, schlugen ihn zusammen und drohten, seine Familie umzubringen, wenn er nicht innerhalb von nicht einmal zwei Tagen eine grosse Geldsumme auftreiben würde. Dabei steckte ihm Dravec den Lauf seiner Pistole in den Mund und schoss mehrmals neben ihm in den Boden.


Tat hartnäckig geleugnet
Auch Imeri hatte zwei Helfer dabei, als er zwei Wochen nach dem Vorfall in Pieterlen an der Haustür von Velko Ristani* in Grenchen klingelte. Als Wortführer verlangte er von Ristani ebenfalls einen grösseren Geldbetrag. Dabei handle es sich um Schulden seines Sohnes. Einer der drei Männer verlieh der Forderung Nachdruck, indem er Ristani die Pistole in seinem Hosenbund zeigte. Vor Obergericht sagte Ristani, er könne sich nicht erklären, weshalb sich die Männer an ihn und nicht an seinen Sohn gehalten haben. «Mein Sohn ist über dreissig, verheiratet und hat eine eigene Adresse», sagte er. Ristani identifizierte Imeri eindeutig als «den Blonden», der das Geld forderte. Imeri dagegen leugnete hartnäckig bis zuletzt, bei Ristani in Grenchen gewesen zu sein.

Die Anwälte der beiden angeschuldigten Männer Mitte dreissig versuchten, die Aussagen des Opfers aus Pieterlen und jene von Ristani als unglaubhaft erscheinen zu lassen. Doch dies beeindruckte die Richter am Obergericht nicht. Sie wiesen auf die Konstanz der Aussagen hin, was keine Zweifel an der Glaubhaftigkeit aufkommen lasse.
Die Angeschuldigten haben das Recht, innert einem Monat ans Bundesgericht zu gelangen. Verzichten sie darauf, ist das Urteil ab dann rechtsgültig.

*Namen geändert

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