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Skilager

Alles fährt Ski – auch weiterhin

Obwohl das Bundesgericht die Eltern-Mindestbeiträge an Skilager herabgesetzt hat, wollen die Seeländer Gemeinden weiterhin solche durchführen. Allerdings mit den vom Kanton empfohlenen höheren Tagessätzen.

Seeländer Schüler können sich auch weiterhin in Skilagern vergnügen. Symbolbild: Keystone

Beat Kuhn

Mitten im Sommer hat der Gemeinderat von Twann-Tüscherz einen winterlichen Beschluss gefasst: Die Schulen Twann-Tüscherz Ligerz werden auch nächstes Jahr ein Skilager durchführen. Das ist insofern von Interesse, als das Bundesgericht letzten Winter tiefere Pflichtbeiträge der Eltern verfügt hat. Der Gemeinderat geht nämlich davon aus, «dass die Eltern bereit sein werden, freiwillig höhere Beiträge zu zahlen», wie er in seiner Begründung schreibt. Für Härtefälle stehe «ein Jugendfonds» bereit.

«Bei uns ist es so wie in Twann-Tüscherz», lässt Erna Schweizer, interimistische Gemeindeschreiberin von Bargen, wissen. Skilager würden auch in Zukunft stattfinden. Sie abzuschaffen, sei «kein Thema», sagt sie. «Wir denken auch, dass die Eltern bereit sind, freiwillig höhere Beträge zu zahlen.» Und in Härtefällen würden Lösungen gesucht.

 

Bis auf Weiteres
An den Schulen in Studen, also der Primarschule Studen-Aegerten und dem Oberstufenzentrum Studen-Aegerten-Schwadernau, werde mit den Skilagern «vorerst, also nächstes Schuljahr, gleich wie bisher verfahren», sagt Gemeinderat Stefan Gerber, Vorsteher des Ressorts Bildung. «Für die längerfristige Zukunft wird sich eine Arbeitsgruppe mit dem Thema beschäftigen.»

In Brügg sind die Verträge für die Lager 2019 der 5. bis 9. Klasse «längst unterschrieben», sagt Res Marti, Schulleiter und Leiter Bildung und Kultur. Denn damit das Suchen guter und gut gelegener Unterkünfte nicht jedes Jahr von neuem angegangen werden müsse, würden die Verträge mit den Lagerhausvermietern zumeist ein Jahr im Voraus abgeschlossen. Eine Diskussion über die Abschaffung der Skilager könne also «in aller Ruhe angegangen werden» – falls überhaupt eine solche «von der politischen Seite gewünscht wird». Lehrerschaft und Schulleitung von Brügg würden jedenfalls voll hinter der Durchführung von Skilagern stehen.

Marti verweist auf die Empfehlung der Berner Erziehungsdirektion, in der höhere Elternbeiträge als im Bundesgerichtsurteil vorgesehen sind und hält fest: «Diese Empfehlungen entsprechen den Beiträgen, die die Eltern der Kinder von Brügg schon bisher in etwa bezahlen mussten.»

 

Nach kantonaler Empfehlung
Die Real- und Sekundarschule Aarberg hat gemäss Co-Schulleiter Beat Zysset beschlossen, die Skilager normal weiterzuführen. In Entsprechung der kantonalen Empfehlung würden von den Eltern aber neu 25 Franken pro Tag eingezogen, also 125 Franken für das gesamte Lager. Das seien 25 Franken weniger als bisher. «Zudem beantragen wir unseren Verbandsgemeinden, die Defizitgarantie um 20 Franken pro Schüler zu erhöhen», so Zysset. «Dies sollte kein Problem sein, da an unserer Schule alle hinter den Lagerkonzepten stehen und alle Beteiligten der Gemeinden uns in diesem Punkt unterstützen.»

Die Schulverband Schulimont, der die Kindergärten und Primarschulklassen der Gemeinden Lüscherz, Gampelen, Gals, Tschugg und Vinelz führt. hält sich bei den Skilagern «weitgehend an die Empfehlungen der kantonalen Erziehungsdirektion», wie Katrin Mühlemann von der Schulkommission sagt.

Die Gemeinde Port will laut Schulsekretärin Sarah Krättli «im Rahmen der Budgetierung für 2019» den Entscheid des Bundesgerichts berücksichtigen und «die nötigen Anpassungen» vornehmen. Es sei zurzeit nicht vorgesehen, das Skilager zu streichen.

 

Wichtige Elemente der Schule
In Ipsach sind die aktuellen Elternbeiträge laut Gemeinderat Peter Schnegg, Vorsteher des Ressorts Bildung und Kultur, kurz vor dem besagten Bundesgerichtsentscheid beschlossen worden. «Und wir haben keine Änderung vorgenommen.» Schulanlässe, die zum Unterricht gehörten, wie zum Beispiel ein Schultag in Les Prés-d’Orvin zu einem aktuellen Thema, würden ohne Elternbeitrag durchgeführt.

Für Anlässe, die von der Schule organisiert würden, aber auch einen Freizeitanteil hätten – wie etwa Skilager – würden hingegen Beiträge verlangt. Eltern könnten allerdings bei der Gemeinde finanzielle Unterstützung beantragen. «So muss niemand wegen den Beiträgen zuhause bleiben.» Der Gemeinderat erachte Lager als wichtige Elemente der Schulzeit. «Wir gehen davon aus, dass auch die Eltern das so sehen und bereit sind, Beiträge zu leisten.»

 

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Bundesgericht:10 bis 16 Franken pro Tag
Im Dezember letzten Jahres hat das Bundesgericht entschieden, dass Eltern künftig weniger hohe Beiträge an Skilager leisten müssen. Denn diese sollen für sie unentgeltlich sein (das BT berichtete). Den Eltern dürfen «nur diejenigen Kosten in Rechnung gestellt werden, die sie aufgrund der Abwesenheit ihrer Kinder einsparen». Damit meint das Gericht lediglich die Kosten für Verpflegung, also keine weiteren, wie etwa für Betreuung oder Freizeitaktivitäten. «Der maximal zulässige Betrag dürfte sich – abhängig vom Alter des Kindes – zwischen 10 und 16 Franken pro Tag bewegen», so das Bundesgericht. bk

 

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Kantonempfiehlt 15 bis 25 Franken pro Tag
«Auf Wunsch vieler Gemeinden» hat die kantonale Erziehungsdirektion im März Empfehlungen für Elternbeiträge abgegeben. Demnach ist der Volksschulunterricht für die Eltern zwar grundsätzlich unentgeltlich. In diversen Bereichen dürfen die Gemeinden jedoch Elternbeiträge verlangen. Deren Höhe müsse allerdings «vernünftig und zumutbar» sein. Für Skilager empfiehlt die Erziehungsdirektion Beiträge in Höhe von 15 bis 25 Franken pro Tag – Kosten, die für die Kinder auch zuhause anfallen würden. Und in Härtefällen müssten Ausnahmen von der Beitragspflicht gemacht werden. bk

 

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Geldmangel kein Dispensationsgrund
Das Urteil des Bundesgerichts – dessen Auslöser ein Fall im Kanton Thurgau war – bezieht sich explizit auf «obligatorische Skilager». Im Kanton Bern gibt es gemäss Erwin Sommer, Vorsteher des Amts für Kindergarten, Volksschule und Beratung, sowohl freiwillige als auch obligatorische Skilager, «je nachdem, ob dieses während der obligatorischen Schulzeit oder während den Ferien durchgeführt wird».

Wenn ein Skilager in einer Schulwoche durchgeführt werde, sei die Teilnahme daran obligatorisch, wie es der Schulbesuch generell sei. «Natürlich kann eine Schule oder Gemeinde ein Kind aber nicht dazu zwingen, ins Lager zu gehen.» So könnten Schüler zum Beispiel aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen dispensiert werden. Während dieser Woche müssten sie die Schule aber anderweitig besuchen, etwa durch die Teilnahme am Unterricht in einer anderen Klasse.

«Eine Dispensation aus finanziellen Gründen würde die Erziehungsdirektion nicht unterstützen», macht Sommer klar. DenGemeinden werde empfohlen, in finanziellen Härtefällen Ausnahmen von der Beitragspflicht zu machen. «Und unsere Erfahrung ist die, dass das auch so gemacht wird.» bk

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