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Regionalgericht

Eine schwere Verletzung in Kauf genommen

Drei Anhänger des HC Ambri-Piotta sind gestern wegen versuchter Körperverletzung verurteilt worden. Sie hatten im Bieler Eisstadion Sicherheitsmitarbeiter tätlich angegriffen.

Schuldig gesprochen: Am Regionalgericht in Biel wurden drei Anhänger des HC Ambri-Piotta wegen versuchter Körperverletzung verurteilt. mak/a

Lino Schaeren

Drei Schuldsprüche für drei Anhänger des HC Ambri-Piotta: Der Einzelrichter folgte in seinem Urteil gestern am Regionalgericht Berner Jura-Seeland grundsätzlich den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Zwei Fans des Tessiner Eishockeyvereins Ambri-Piotta wurden wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt, einer wegen versuchter einfacher Körperverletzung. Alle drei waren im November 2014 anlässlich einer Partie zwischen dem EHC Biel und den Tessinern im alten Bieler Eisstadion an einem gewalttätigen Angriff auf Sicherheitsmitarbeiter beteiligt.

Gerichtspräsident Walser sprach bei der Urteilseröffnung von wüsten Ereignissen, die sich vor zwei Jahren im Eisstadion abgespielt hätten. Er sprach von «feigem und verwerflichem Verhalten» und bezog sich dabei auf die Tatsache, dass zwei der drei Ambri-Anhänger, Florian Meyer* und Jonas Wyss*, auf den Sicherheitsmann Luka Mazur* einschlugen, obwohl sich dieser auf den Boden kauerte, um sich vor weiteren Angriffen zu schützen.

Der Gerichtspräsident wiederholte mehrfach, dass Meyer ganze achtmal teils mit grosser Wucht und Wyss dreimal von oben in Richtung Kopf geschlagen hätten. Das ist auf den Videoaufnahmen zu sehen, die den Beschuldigten vor Gericht noch einmal vorgespielt wurden. «Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, was hier hätte passieren können», sagte der Einzelrichter gestern. Die beiden hätten durch ihr Handeln eine schwere Körperverletzung in Kauf genommen. Mazur erlitt eine Augenhöhlen- und Schädelprellung, was unter leichte Körperverletzung fällt.

Vergessen zum Selbstschutz

Die beiden geschädigten Sicherheitsmänner seien zufällige Opfer gewesen, sagte Walser, «offenbar brauchten die Ambri-Anhänger ein Ventil, um den Frust über den Fahnenklau abzubauen.» Der Gerichtspräsident attestierte den Tätern, dass zwei Jahre nach den Vorfällen Reue und Einsicht auszumachen sei. Allerdings hätten Meyer und Wyss kein eigentliches Geständnis abgelegt.

Die beiden leugneten vorerst, zugeschlagen zu haben. Erst als sie mit den Videoaufnahmen konfrontiert wurden, machten sie gewisse Zugeständnisse – sie gaben aber auch diese Woche vor Gericht an, sich nicht genau an das Vorgefallene erinnern zu können. «Es ist eine selektive Erinnerung festzustellen», sagte Walser. Die Angaben, sich nicht mehr erinnern zu können, wie oft und sie auf wen eingeschlagen haben, seien deshalb als Schutzbehauptungen zu beurteilen, insbesondere deshalb, weil die beiden Details über ihr Verhalten unmittelbar vor und nach dem tätlichen Übergriff hätten angeben können.

Einzig der dritte Angeklagte, Steffen Hoffmann*, hatte angegeben, zugeschlagen zu haben, und sich damit selber belastet, bevor er die Videoaufnahmen gesehen hatte. Ihm kam denn auch das Geständnis strafmildernd zugute.

Bedingte Haftstrafen

Meyer und Wyss wurden zu Haftstrafen mit aufschiebender Wirkung und bedingten Geldstrafen verurteilt, Hoffmann zu einer bedingten Geldstrafe. Alle drei wurden nicht nur der versuchten Körperverletzung, sondern auch des Angriffs und des Landfriedensbruchs schuldig gesprochen. Die Verfahrenskosten wurden ihnen anteilmässig auferlegt. Die zivilen Forderungen von Opfer Mazur wurden kurz vor der Gerichtsverhandlung geregelt – die Parteien schlossen einen Vergleich, die Täter verpflichteten sich zu einer Genugtuungszahlung. Mazur zog sich darauf als Privatkläger zurück.

Ein Eishockeyspiel ihres Lieblingsvereins im Stadion haben Meyer, Wyss und Hoffmann nicht mehr gesehen. Alle drei wurden mit einem Stadion- und einem Rayonverbot belgegt, die bis heute Gültigkeit haben.

*Namen von der Redaktion geändert

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