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Wann wird es den Behörden zu bunt?

Sie möchten der verwitterten Fassade Ihres Hauses einen frischen Anstrich verleihen? Ein Bieler Ehepaar hat sich mit einer mutigen Farbauswahl grosse Schwierigkeiten mit den Behörden eingehandelt. Wie kann man derlei Ungemach verhindern?

Zu leuchtend: Marie und Willy Zysset müsen ihr Haus umstreichen lassen. copyright: anita vozza/bieler tagblatt
  • Dossier

Text: Nicole Hager

Übersetzung: Pierre Leduc

Die Tristesse der grauen Hausfassaden wird immer öfter durch freundliche Farbgestaltungen aufgelockert. Aber der kreativen Freiheit der Hauseigentümer sind je nach Standort der Immobilie Grenzen gesetzt. Genauso ging es einem Bieler Ehepaar, welches von der Stadtverwaltung angewiesen wurde, den orangefarbenen Anstrich seines Wohnhauses mit einem weniger grellen Farbton zu überstreichen. Der Fall hatte ein grosses Medienecho ausgelöst. Trotzdem dürfte nicht allzu oft vorkommen, dass es den Behörden zu bunt wird. «In der Stadt Biel haben wir selten Probleme mit der farblichen Gestaltung», bestätigt der Maler Stefano Regazzi, denn die meisten Kunden würden für den Neuanstrich ihrer Fassaden den bisherigen Farbton wählen.

Sofern am Anblick des Hauses nichts verändert wird, brauche es keine Baugenehmigung, und die Arbeiten können sofort beginnen, erklärt Florence Schmoll, die Bieler Leiterin der Abteilung Stadtplanung. Aber sobald ein Eigentümer den Spielraum der farblichen Gestaltung ausweiten möchte, sollte er dafür ein Gesuch einreichen. Dieses Vorgehen ist weniger aufwändig als ein formelles Baugesuch. Dennoch werden auf diese Weise Zweifel ausgeräumt und böse Überraschungen vermieden, so Schmoll, deren Abteilung auch für die Behandlung von Baugesuchen zuständig ist. «Wählt der Immobilienbesitzer eine besondere Farbe für den Neuanstrich, können wir aufgrund des Gesuches entscheiden, ob wir grundsätzlich mit der Farbgebung einverstanden sind oder ob dafür ein reguläres Baugesuch nötig ist», präzisiert die Bieler Stadtplanerin. Gleichzeitig versichert sie: «Dann suchen wir mit der Bauherrschaft nach einer Lösung.»

In gewissen Gemeinden gelten bauliche Vorschriften, welche bedeutend restriktiver als jene in der Stadt Biel sind. Weil Unkenntnis der Bestimmungen nicht vor administrativen Folgen schützt, ist jeder gut beraten, sein Projekt von den Behörden prüfen zu lassen, bevor das Malheur angerichtet ist.

Seit dem Streit um das «orange Haus» im Bieler Mett-Quartier würden sich Kunden vermehrt von Malergeschäften beraten lassen, sagt Alexandre Sterk, stellvertretender Geschäftsführer des Unternehmens Maler- und Gipsergenossenschaft Biel: «Die Leute fragen uns häufiger um Rat, wenn es um die farbliche Gestaltung von Fassaden geht.»

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Tipps zur Farbwahl

Bei der Auswahl der Fassadenfarbe müssen verschiedene Merkmale beachtet werden. Der Maler Stefano Regazzi nennt die wichtigsten Punkte:

der Standort: Die geltenden Bestimmungen der Gemeinde sind einzuhalten.
die Umgebung: Das unmittelbare Ortsbild muss einbezogen werden. Die zu gestaltende Fassade soll nicht aus dem Rahmen fallen.
das Haus selbst: Die Fassade soll mit den bestehenden baulichen Elementen (Dach, Fensterläden, Eingangstür usw.) zu einer harmonischen Einheit verschmelzen. «Bei kleinen Häusern eignen sich helle Farben, die den Bau optisch grösser erscheinen lassen. Bei grösseren Gebäuden passen auch dunklere Farben.»

Stichwörter: Farbe, Fassade, Haus, Anstrich

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