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Gericht

Deshalb ist der Prozess zum Raserunfall von Täuffelen noch nicht abgeschlossen

Im Prozess um den tödlichen Unfall in Täuffelen haben sowohl die Verteidiger, als auch die Staatsanwaltschaft Berufung angemeldet. Das sind ihre Beweggründe.

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von Lino Schaeren

Im Dezember 2011 kam es auf der Hauptstrasse in Täuffelen zu einem Unfall, bei dem ein Familienvater ums Leben kam, weil es zwischen zwei damals 18-Jährigen zu einem Kräftemessen kam. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland verurteilte die beiden jungen Männer deshalb Mitte Dezember letzten Jahres wegen eventualvorsätzlicher Tötung und dem mehrfachen Versuch dazu zu 7,5, respektive 7 Jahren Haft.

Nun haben sowohl die Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft Berufung angemeldet. Sie wollen sich damit die Möglichkeit offenhalten, in Berufung zu gehen, wenn das erstinstanzliche Urteil schriftlich motiviert wurde. Dies dürfte frühestens im Frühling der Fall sein. Die nun angemeldete Berufung könnte also auch vorsorglich erfolgt und taktisch motiviert sein.

Freispruch und bedingte Haftstrafe gefordert

Weniger der Fall dürfte dies bei Rechtsanwalt Philipp Kunz sein, der vor dem Regionalgericht für seinen Mandanten, der nach seiner Ansicht nichts mit dem Unglück zu tun gehabt habe, einen Freispruch forderte.

Das Gericht folgte jedoch der Staatsanwaltschaft und verurteilte nicht nur den Unfallfahrer, sondern eben auch den Mandanten von Kunz wegen eventualvorsätzlicher Tötung in Mittäterschaft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die beiden mit ihren Fahrzeugen gemessen hatten. «Ich gehe von einem anderen Sachverhalt aus als das Gericht», sagt Kunz auf Anfrage, «und selbst wenn ich ihn gleich darlegen würde, würde ich ihn juristisch anders würdigen.» Für ihn stand offenbar ausser Frage, das Urteil weiterzuziehen.

Auch Roger Lerf, Verteidiger des Unfallfahrers, hat die Berufung angemeldet. Auch er widersprach vor dem Regionalgericht der Darstellung des Staatsanwaltes, wonach es im Vorfeld des Unfalls zu einem Rennen gekommen sein soll. Lerf plädierte deshalb auf fahrlässige Tötung und forderte eine bedingte Haftstrafe.

20 Tage Zeit, um Berufung einzureichen

Obwohl das Gericht bei den Tatbeständen der Staatsanwaltschaft folgte, zieht auch diese in Betracht, das Urteil weiterzuziehen. Dies zum einen, weil das vom Gericht festgelegte Strafmass deutlich unter den geforderten je zehn Jahren für die beiden Angeklagten liegt. Zum anderen aber auch, da der Unfallfahrer der schweren Verletzung von Verkehrsregeln freigesprochen wurde, die er nach Ansicht der Anklage zwei Tage vor der Unglücksfahrt begangen haben soll.

Die Berufungsanmeldungen übergibt das Regionalgericht zusammen mit dem schriftlich begründeten Urteil der nächsthöheren Instanz, in diesem_Falle dem Obergericht des_Kantons Bern. Nach der Zustellung haben die Parteien 20 Tage Zeit, eine Berufungserklärung einzureichen. Darin müssen sie unter anderem angeben, ob sie das Urteil vollumfänglich oder nur in Teilen anfechten. Für die Anklage entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft, ob das Urteil schliesslich weitergezogen wird.  
 

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